Fremdkapital

Im Allgemeinen bezieht sich Fremdkapital auf Mittel einer natürlichen oder juristischen Person (hauptsächlich private Einzelpersonen und Unternehmen), die nicht aus eigenem Vermögen stammen, sondern von einem Dritten aus dessen Kapital bereitgestellt werden.

Der Kreditgeber wird als Gläubiger bezeichnet, während der Kreditnehmer, als assoziierter Partner, einfach als Schuldner bezeichnet wird.

Beiträge in diesem Abschnitt

War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 0 fanden dies hilfreich