Limited Partner (LP)

Ein Limited Partner (LP) im Zusammenhang mit privatem Beteiligungskapital oder Risikokapital ist eine natürliche oder juristische Person, die Kapital in einen Fonds einbringt, sich aber nicht an dessen Verwaltung beteiligt. Dabei handelt es sich häufig um Institutionen wie Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften, Stiftungen oder wohlhabende Einzelpersonen.

In einer typischen Fondsstruktur ist der General Partner (GP) oder der Fondsmanager für die Investitionsentscheidungen und die Verwaltung der Portfoliounternehmen verantwortlich, während die LPs das erforderliche Kapital bereitstellen. Die LPs nehmen eine passive Rolle ein und ihre Haftung ist in der Regel auf ihre Einlage in den Fonds beschränkt, daher der Begriff "Kommanditist".

Als Gegenleistung für ihre Investition erhalten die LPs einen Anteil an den Gewinnen aus den Investitionen des Fonds, in der Regel in Form einer Kombination aus Managementgebühren und Carried Interest. Die genauen Bedingungen dieser Vereinbarung werden in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die LPs haben oft auch bestimmte Rechte, wie das Recht auf regelmäßige Informationen über die Wertentwicklung des Fonds und das Recht, bei bestimmten wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen.

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