Verwahrstelle

Für Investmentvermögen, die von erlaubten Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltet werden, ist eine Verwahrstelle zu beauftragen. Die Verwahrstelle nimmt zum Schutze der Anleger eine besondere Rolle im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ein. Während die Kapitalverwaltungsgesellschaft in erster Linie die Entscheidung trifft, wie das Fondsvermögen angelegt wird, weist das KAGB bestimmte Aufgaben der technischen Abwicklung, die Verwahrung des Investmentvermögens sowie verschiedene Kontrollfunktionen der Verwahrstelle zu. Bei Publikumsinvestmentvermögen bedürfen Auswahl und Wechsel der Verwahrstelle der Genehmigung der Bundesanstalt (BaFin).

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