Wie erstelle ich eine neue Emission?

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Die Ersten Schritte

Zunächst müssen Sie die folgenden drei Kategorien definieren

  • Assetklasse
  • Finanzinstrument
  • Vertriebskanal

Assetklasse

 Sie können zwischen den folgenden Assetklassen wählen

  • Eigenkapital
  • Risikokapital
  • Hedge-Fonds
  • Private Schuldtitel
  • Immobilien
  • Infrastruktur
  • Natürliche Ressourcen

Die Auswahl dient lediglich der Einordnung und hat keine weiteren Auswirkungen auf den Emissions-Erstellungsprozess.

Mehr Informationen zu dem Thema Assetklassen finden Sie hier.

Finanzinstrument

In dieser Kategorie können Sie wählen zwischen

  • Alternative Investmentfonds
    • AIF Spezifikation der Investitionsabwicklung
      • Betrag nach Zeichnung in voller Höhe fällig
      • Anfrage über Kapitalabrufe
  • Alternatives Instrument
  • Wertpapier

Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Finanzinstruments die Strukturierung der Emission grundlegend beeinflusst und im Nachgang nicht mehr verändert werden kann.

Mehr Informationen zu dem Thema Finanzinstrumente finden Sie hier.

Vertriebskanal

Die drei Vertriebskanäle, die Ihnen zur Auswahl stehen lauten

  • Eigenvermittlung
  • Vertrieb
  • Beratung

Je nach dem, über welchen Kanal das Produkt vermittelt wird, verändern sich Einstellungen der Emission. Die Compliance Richtlinien werden dabei berücksichtig, wie beispielsweise, dass bei Eigenvermittlung keine Angemessenheitsprüfung der Investierenden notwendig ist oder, dass nur bei Vermittlung über den Vertrieb Emissionen auf next gelistet werden können.

Mehr Informationen zu dem Thema Vertriebskanäle finden Sie hier.

Nachdem Sie die ersten Schritte für die Erstellung einer Emission erledigt haben, kommen Sie auf eine Übersicht mit den detaillierten Einstellungen, die auf den vorherig ausgewählten basieren.

Diese können Sie auch im Nachgang noch anpassen.

Allgemein

Status

Ihre Emission befindet sich per default im Vorschaumodus. Solange sich Ihre Emission in diesem Modus befindet, können Sie Ihren Investitionsprozess in Ruhe testen und Investitionen durchführen. Sobald Sie den Status in “Freigeschaltet für Projekte” abändern, werden alle Testinvestments gelöscht.


⚠ Beachten Sie, dass Sie anschließend nicht wieder in den Vorschaumodus wechseln können.

Automatische Investitionsbestätigung

Diese Einstellung definiert, ob Investitionen, nachdem Sie getätigt wurden, automatisch bestätigt werden und die investierende Person nach Abschluss eine Aufforderung zur Einzahlung erhält, oder ob die Investition manuell geprüft und freigegeben werden muss. Dies hängt maßgeblich von Ihren internen Compliance-Vorschriften ab.

Emittent und Projekt definieren

Wählen Sie einen Emittenten und ein Projekt aus, um die Emission entsprechend zuzuweisen.

Investitionszeitraum

Legen Sie den Investitionszeitraum fest

  1. Sie können bestimmen, ab welchem Datum und ab welcher Uhrzeit die Emission investierbar sein soll.
  2. Sie können ebenso bestimmen, bis zu welchem Datum und bis zu welcher Uhrzeit die Emission investierbar sein soll.
  3. Wenn Sie Ihre Emission für Investitionen freischalten (Status auf “freigeschaltet für Projekte”), das Startdatum jedoch in der Zukunft liegt, so ist die Emission so lange geschlossen, bis das Startdatum eintrifft. Ist die Emission in einem aktiven Funding, können Sie den Status auf “deaktivieren” setzen und die Emission ist so lange nichtmehr erreichbar, bis der Status wieder auf aktiv gestellt wird.

Produkteigenschaften

Definition des Finanzinstruments

Fügen Sie zunächst eine Beschreibung, das Finanzinstrument sowie eine Bezeichnung des Finanzinstruments ein.
Die Bezeichnung des Finanzinstruments sowie der Name des Projekts wird im Zeichnungsschein abgedruckt. Die Übersicht der spezifischen Finanzinstrumente hängt von Ihrer Auswahl der Finanzprodukte im ersten Schritt der Emissionserstellung ab.

Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Finanzinstrumente zur Auswahl: 

Alternative Instrumente

Nachrangdarlehen, Patriarchisches Darlehen, Genussrecht, Genussrecht (nicht HGB EK), Stille Beteiligung, sonstiges Finanzinstrument

Alternative Investmentfonds

Reservierter Alternative Investmentfonds (RAIF), Geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF), Spezial-AIF (S-AIF)

Wertpapiere

Genussschein, Genussschein (nicht HGB EK), Inhaberschuldverschreibung, Ordnerschuldverschreibung, Namensaktien

Investitionsprozess

Wählen Sie den Investitionsprozess aus, der zu Ihrem Produkt passt. Die Compliance-Grundeinstellungen sind dabei über die Auswahl, welchen Vertriebskanal Sie nutzen, definiert.

Interne Emissions-Referenz

Die Referenz ist frei wählbar und dient der internen Zuordnung.

Maximales Volumen

Der maximale Betrag, der in diese Emission investiert werden darf. Dieser darf das maximale Volumen des Projektes nicht übersteigen.

 

Zusätzliche Informationen für Wertpapiere

Wenn Sie ein Wertpapier aufsetzen, müssen Sie in diesem Abschnitt weitere Informationen angeben. Die ISIN des Wertpapiers ist dabei eine verpflichtende Angabe und für jede Wertpapier-Emission zu hinterlegen.

Wenn für das Wertpapier Stückzinsen anfallen, müssen diese angegeben werden. Darüber hinaus müssen die Daten für den Beginn der Berechnung, sowie das Folgedatum angegeben werden.

 

Zahlungen

Nun definieren Sie die zahlungsanbietende Instanz:

  • Eigene Zahlungsabwicklung: Hinterlegen Sie die Daten des Kontos, auf das Investierende die Investitionsbeträge überweisen sollen.
  • secupay: Hinterlegen Sie den API Key, den Sie im Vorfeld von secupay erhalten haben oder vordern Sie kostenpflichtig einen API Key an. Diese Funktionalität ist nur gegeben, wenn im Vorfeld ein Plattform-API-Key in den Einstellungen - Integrationen - API Keys eingetragen wurde.
  • Bankhaus Gebr. Martin: Hinterlegen Sie die Daten des Bankhauses Gebr. Martin sowie die ISIN Nummer des Wertpapiers.

Wählen Sie eine Zinsberechnungsmethode aus.

Sie können wählen zwischen: ISDA Actual/360, ISDA Actual/365, ISDA 30E/360 (Eurobond Basis), ISDA Actual/Actual, ICMA Actual/Actual

Wenn ein Ausgabeaufschlag (Agio) für Investitionen fällig wird, können Sie die Höhe als Prozentwert hinterlegen.

Steuern

Definieren Sie, ob für diese Emission Steuern (nach deutschem Recht) berechnet werden. Diese Funktion bezieht sich auf die Kapitalertragssteuer, die für alle Investierenden abgeführt werden muss. Wenn Sie Ja auswählen, werden Soli und Kapitalertragssteuer berechnet und abgeführt.
Sollten einzelne Investierende nicht steuerpflichtig sein, können diese über die Detailansicht im Menüpunkt Investierende von der Steuerabführung befreit werden werden.

Wenn erweiterte Steuerinformationen abgefragt werden, ist die Angabe der Steuer-ID, die Steuernummer, und der Sitz des Finanzamtes inkl. Adresse für Investierende verpflichtend.

Investitionen

Legen Sie einen Mindest- sowie einen maximalen Investitionsbetrag für Investierende fest. Darüberhinaus können Sie die Teilbarkeit des Investitionsbetrags definieren.

Zeichnungsprozess

Templates für weitere Abfragen

Haben Sie bereits unter Einstellungen - Plattform - Eigene Abfragen Vorlagen erstellt, können Sie diese an dieser Stelle hinzufügen. Sie haben dabei die Möglichkeit die Reihenfolge zu bestimmen, sollten Sie mehr als eines Ihrem Investitionsprozess hinzufügen wollen.
Haben Sie noch keine Abfrage-Templates erstellt, klicken Sie auf “Neues Template erstellen” und Sie werden direkt zu den Einstellungen - Plattform - Eigene Abfragen weitergeleitet.

Die eigenen Abfragen sind komplett individualisierbar und können Elemente wie Freitextfelder, Checkboxen oder Radio Buttons enthalten. Sie können dabei frei definieren, welche Angaben in dem Zeichnungsschein abgedruckt werden sollen.

Template für Angemessenheitsprüfung

Bei Eigenvermittlung entfällt dieser Schritt. Wenn ein Vermittler die Emission vertreibt, muss in den meisten Fällen ein Template zur Angemessenheitsprüfung ausgewählt werden. Die Angemessenheitsprüfung muss den Investierenden als Fragebogen im Zeichnungsprozess zur Verfügung gestellt werden. Ausnahme hier ist eine Vermittlung nach §2 VermAnlG. Haben Sie unter Einstellungen - Plattform - Angemessenheitsprüfungen eine Vorlage erstellt, können Sie diese an dieser Stelle hinzufügen. Haben Sie kein eigenes Angemessenheitsprüfungs-Template, können das von portagon zur Verfügung gestellte “Frankfurter Standard” verwenden.

Checkboxen

Sie haben die Möglichkeit verpflichtende Checkboxen zu definieren, die den Investierenden im Investitionsprozess angezeigt werden und von ihnen bestätigt werden müssen.

Der Checkboxtext für vorvertragliche Informationen wird angezeigt, nachdem die Dokumente, die als vorvertragliche Informationen gekennzeichnet sind versendet wurden. Die Checkbox wird in der Regel als Bestätigung des Erhalts dieser genutzt.

Die Zusammenfassungscheckboxen werden im letzten Schritt vor Abschluss der Investition angezeigt. Hier können Sie zwei Checkboxen definieren.

Beispieltexte für die Checkboxen sind in dem Erstellungsformular hinterlegt.

Investitionssummenvorschläge

Sie haben die Möglichkeit den Investierenden innerhalb der Zeichnungsstrecke bei der Investition Vorschläge für Investitionssummen zu machen, sodass Investierende schnell einen Betrag auswählen können. Diese können dennoch weiterhin einen individuellen Betrag eingeben. Die Vorschläge sollten sich an den minimalen und maximalen Investitionssummen orientieren.

Marketing Tools

Bonuscodes

Möchten Sie Ihren Investierenden einen Bonus ermöglichen, wie beispielsweise eine Cashback-Prämie, können Sie diese im Menüpunkt Marketing Tools unter Bonuscodes anlegen und für eine Emission freischalten. Hierbei wählen Sie zunächst eine Abfrage aus, die den Text definiert, der Investierenden angezeigt wird, und anschließend eine oder mehrere Regeln. Der Bonuscode erscheint im ersten Schritt des Investitionsprozesses nach der Eingabe des Investitionsbetrags.

Compliance

Verzögerung der vorvertraglichen Informationen

Hier können Sie optional eine Verzögerung (in Minuten) festlegen, bevor Investierende nach Erhalt der vorvertraglichen Informationen über eine systemseitige E-Mail den Investitionsprozess fortsetzen können.

Identifikationsverfahren

Wählen Sie hier das Verfahren aus, das für die Identifikation bei Investitionen in diese Emission genutzt werden soll. Direkt unter der Verfahrensauswahl legen Sie den Schwellenwert fest. Gesetzlich sind Emittenten dazu verpflichtet, Investierende ab einer Investmentsumme von 15.000€ zu identifizieren. Einige Vermittler, Vermittlerinnen und Emittentinnen möchten Investierende jedoch bereits ab dem zuvor hinterlegten Mindestbetrag identifizieren.

Zugelassene Länder

Möchten Sie Wohnsitze sowie Nationalitäten von Investitionen ausschließen, können Sie eine entsprechende Auswahl in den letzten beiden Feldern treffen.

 

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen. Falls Sie noch fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Support.

 

 

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