Wie ist der Vorgang zu Kapitalertragssteuer, Solidaritätssteuer und Kirchensteuer?

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Hinweis: Sind Anleger:innen nicht steuerpflichtig, können Sie über den Menüpunkt Investierende in der Detailansicht der Investierenden zunächst eine Nichtveranlagungsbescheinigung hochladen und anschließend in den Stammdaten das Häkchen bei “zahlt Steuern” rausnehmen.

 

Zahlungseingang manuell erfassen

Kapitalertragssteuer & Soli abführen

Sobald Auszahlungen ausgeführt werden, müssen Sie die abzuführenden Beträge im Rahmen einer Abgeltungssteueranmeldung angeben. Sollten Sie sich bei Ihrer Abgeltungssteueranmeldung unsicher sein, beauftragen Sie bitte Ihre:n Steuerberater:in. Die Steuern sollten zum Zahlungstermin der Zinsen bei Ihrem Betriebsstättenfinanzamt, angemeldet werden.

 

Kirchensteuer eintragen

Emittenten sind verpflichtet eine  jährliche Regelabfrage der Kirchensteuer durchzuführen. Für nicht einbehaltene Kirchensteuern haftet der Kirchensteuerabzugsverpflichtete (§ 51a Absatz 2c Satz 5 i. V. m. § 44 Absatz 5 EStG). Die rechtliche Grundlage der Abführung der Kirchensteuer von Anleger:innen ist begründet durch die Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung.
Emittenten müssen eine Verfahrensnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, über diese kann die Abfrage durchgeführt werden.
Die Verfahrensnummer muss bis zum 31.08. vorliegen, damit die Abfrage für den Zeitraum berücksichtigt werden kann, da ab 01.09. eine sog. Regelabfrage durchgeführt werden kann. Sollte ein:e Anleger:in kirchensteuerpflichtig sein, die Hinterlegung bis zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht durchgeführt worden sein, müssen die Steuern manuell abgeführt oder eine Anlassabfrage durchgeführt werden. Haben Sie die Informationen erhalten, müssen die Daten in den jeweiligen Profilen der Investierenden hinterlegt werden. Hierfür klicken Sie auf Investierende und anschließend auf den Namen. Unter KiST- Einträge können Sie die Angaben hinzufügen.
 
Die Verantwortung sicherzustellen, dass Anleger:innen die Steuern korrekt abführen, liegt dabei bei dem Emittenten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Kapitalgesellschaft, die voraussichtlich Kapitalerträge an natürliche Personen ausschütten wird, im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober des Vorjahres eine Regelabfrage durchführt.
 
Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen. Falls Sie noch fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Support.

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