Lionware - Identifikation

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Hinweis: Wenn eine Summe von über 15.000 € investiert wurde, ist der Emittent gesetzlich verpflichtet den/die Anleger:in zu identifizieren  (§ 10 Abs. 3 Satz 2b GwG). Des Weiteren steht es dem Emittenten frei, Anleger:innen zu verpflichten, sich auch bei geringeren Investitionen identifizieren zu müssen.

Set-up

Zunächst erstellen Sie einen Account bei Lionware.

  • Hinterlegen Sie den API Key, den Sie von Lionware erhalten haben, im Menüpunkt Einstellungen - Integrationen unter Drittanbieter.

  • Ebenfalls in den Einstellungen unter Domain & MailBenachrichtigungen können Sie festlegen, nach wie vielen Tagen Anleger:innen, bei denen noch eine Identifikation aussteht, per E-Mail eine Erinnerung erhalten sollen. Ein gebräuchlicher Wert ist zw. 3-5 Tagen.

  • Sind Emittent und Projekt angelegt, hinterlegen Sie in der Emission

    • Lionware als Identifikationsverfahren und

    • ab wann Anleger:innen identifiziert werden sollen (ab 15.000€ oder weniger).

Identifikationsvorgang

Ist das Investment eines/einer Anleger:in über dem festgelegten Schwellenwert wird einhergehend mit der E-Mail zur Zahlungsaufforderung zusätzlich eine E-Mail mit der bitte um Legitimation versendet:

Klicken die Anleger:innen auf “Identität bestätigen” gelangen Sie zum Identifikationsverfahren der Deutschen Post. Die Deutsche Post bietet drei verschiedene Identifikationsmöglichkeiten an, die die Anleger:innen auswählen können.

Sobald die Identifikation durchgeführt ist, werden die Identifikationsdokumente in GO hochgeladen. Die Dokumente sind abgelegt und einsehbar über den Menüpunkt Investierende in der Detailsansicht der einzelnen Anleger:innen. Die Dateien können zudem heruntergeladen werden und der/die Anleger:in gilt automatisch als identifiziert. Dies ist auch in den Steuerinformationen unten rechts in der Detailansicht einsehbar.

Noch nicht identifiziert?

Über den Menüpunkt Investierende in der blauen Sidebar links gelangen Sie zu den Identifikationen. In dieser Liste sind alle Anleger:innen aufgeführt, bei denen noch eine Authentifizierung aussteht. Klicken Sie eine:n der Anleger:innen an, gelangen Sie in die Detailansicht des/der Anleger:in. Dort haben Sie die Möglichkeit den Identifikationslink erneut zu versenden, indem Sie bei den Aktionen auf “Hinweis auf Legitiomationsprüfung senden” klicken. Alternativ oder zusätzlich können Sie auch die automatische Erinnerungs-E-Mail in den Einstellungen unter Domain & MailBenachrichtigungen nutzen.

Wie kann eine neue Identifikation angestoßen werden?

Sollten bereits bestehende Identifikationsdokumente aktualisiert werden müssen, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Öffnen Sie die Stammdaten der Person, die sich neu identifizieren muss, indem die Kundenkartei unter dem Menüpunkt „Investierende“ geöffnet wird. Im Menü der Kundenkartei klicken Sie auf „Stammdaten“ und öffnen Sie den Bearbeitungs-Modus unter  „Daten bearbeiten“. Im rechten Teil der Stammdaten-Ansicht unter „Steuerdaten“ ist das Häkchen im Feld bei „Identifiziert?“ gesetzt. Entfernen Sie dieses Häkchen und speichern Sie die Änderung ab. Gehen Sie zurück zur Kundenkartei und klicken Sie unter „Aktionen“ „Hinweis auf Legitimationsprüfung senden“. Die investierende Person erhält eine Identifikationsaufforderung per E-Mail. Je nachdem welcher Identifikationsprozess bei der letzten Zeichnung der anlegenden Person aktiv war, wird in der Identifikationsaufforderung zur Verfügung gestellt.

Video (1 min): 

 

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